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Veröffentlicht am 09.05.2019

Life-Sciences Experte Dr. Stephan Neuhaus im Interview

Die Koordinierung von parallelen Gerichtsverfahren in den wichtigsten europäischen Staaten gehört ebenso zu seinem Tätigkeitsfeld wie das Führen von Hauptsache-, einstweiligen Verfügungs- und Besichtigungsverfahren vor den deutschen Land- und Oberlandesgerichten: Dr. Stephan Neuhaus berät zu sämtlichen Fragen des Patentrechts und der technischen Schutzrechte. Er hat langjährige Erfahrung mit allen Arten von Patentstreitverfahren für internationale und nationale Mandanten, insbesondere aus der pharmazeutischen Industrie, dem Bereich Life Sciences und der Chemie. Stephan studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und absolvierte sein Rechtsreferendariat am Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

1. Stephan, seit wann bist Du bei Hogan Lovells und warum hast Du Dich genau für diese Kanzlei entschieden?
Ich habe 2011, nach Abschluss meines Referendariats, bei Hogan Lovells begonnen. Meine Leidenschaft für das Recht des geistigen Eigentums wurde bereits im Studium geweckt. Nachdem ich auch in diesem Bereich promoviert hatte lag mir eine Tätigkeit im sog. "Grünen Bereich" sehr am Herzen. Hogan Lovells genießt im Bereich IP einen hervorragenden Ruf und belegt seit Jahren Spitzenplätze in den einschlägigen Rankings. So war die Kanzlei meine erste Wahl.

 

2. Seit Beginn dieses Jahres bist Du nun auch Partner bei Hogan Lovells. Hand aufs Herz: Wie war der Weg bis hin in die Partnerschaft einer führenden Wirtschaftskanzlei?
Der Weg zur Partnerschaft ist sicher nicht kurz und stellt einige Anforderungen. Ein "Patentrezept", wie man Partner wird, gibt es leider nicht. Juristische Exzellenz ist dafür eine notwendige aber nicht hinreichende Bedingung. Die Kanzlei legt sehr viel Wert auf eine frühe Entwicklung der Associates auch im Bereich des unternehmerischen Denkens und dem Aufbau von Beziehungen zu Mandanten. Dabei gibt es auch institutionalisierte Unterstützung durch Programme wie "Base" und die "People Development Academy". Auch die interne Vernetzung mit den Kollegen aus dem "eigenen Jahrgang" sowie international in der Praxisgruppe ist wichtig beim Aufbau eines eigenen "Business Case". Ansonsten gilt es, Einsatz und Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und sich auch über die eigentliche Mandatsarbeit hinaus zu engagieren. Das alles ist natürlich mit viel Arbeit verbunden, macht aber gerade in dem sehr kollegialen und kooperativen Kanzleiumfeld sehr viel Spaß. Es versteht sich von selbst, dass in einer internationalen Großkanzlei wie Hogan Lovells nicht jeder Partner werden kann (ja vielleicht auch gar nicht werden will). Wir wachsen aber kontinuierlich mit Partnerernennungen aus den eigenen Reihen, so dass ich persönlich die Chancen, bei Hogan Lovells Partner zu werden, als überdurchschnittlich im Vergleich zu unseren Wettbewerbern einschätze.


3. Du berätst zahlreiche Mandanten aus unterschiedlichen Branchen. Gibt es trotzdem ein typisches Mandat im Bereich Patentrecht?

In erster Linie führe ich Patentstreitigkeiten und berate bei der strategischen Planung der europaweiten Durchsetzung von technischen Schutzrechten, die ich zusammen mit meinem Team koordiniere.
"Typisch" ist ein Mandat im Grunde nur in Hinblick auf die prozessuale Durchsetzung. Die meisten meiner Mandanten sind Patentinhaber d.h. ich setze ihre Patentrechte vor den einschlägigen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland durch und begleite Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH). Im Patentprozess ist eine übliche Verteidigungsstrategie des Beklagten auch der Angriff auf den Rechtsbestand des Patents, der in einem gesonderten Rechtszug (1. Instanz: Bun-despatentgericht, 2. Instanz: BGH) ausgefochten wird. Hier verteidige ich die Schutzrechte unserer Mandanten. Dabei arbeite ich eng mit Patentanwälten zusammen. Patentanwälte - anders als wir Rechtsanwälte im Patentrecht - sind Naturwissenschaftler die, oft nach einer Tätigkeit in der Industrie, zusätzlich eine Ausbildung zum Patentanwalt abgeschlossen haben. Ein "Bonus" für uns als Patentrechtler ist, dass wir im Rechtsbestandsverfahren auch vor dem BGH postulationsfähig sind, weil der BGH hier als letzte Instanz Berufungsgericht ist. Im Verletzungsverfahren dagegen ist die Vertretung durch einen BGH-Anwalt vorgeschrieben!
Ein typisches Mandat könnte also so aussehen, dass ein Industrieunternehmen sich an uns wendet und gegen die Verletzung eines seiner Patente durch das Produkt eines Wettbewerbers vorgehen möchte.
Es gilt dann zunächst, die technische Lehre des Patents zu verstehen und den Verletzungssachverhalt zu ermitteln: Erfüllt die angebliche Verletzungshandlung tatsächlich den Tatbestand einer Patentverletzung? Dabei stimmen wir uns eng im Team, mit der Mandantin und den dort beschäftigten Wissenschaftlern sowie den Patentanwälten ab. Häufig arbeiten wir auch mit renommierten Professoren aus dem jeweiligen technischen Gebiet zusammen.
Kommt man zu dem Schluss, dass eine Verletzung vorliegt und sind außergerichtliche Versuche der Streitbeilegung erfolglos, wird Klage erhoben oder - in meiner Praxis sehr häufig - zunächst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt.
Im Erfolgsfall gehört auch die Vollstreckung der Entscheidung zu unseren Aufgaben.
Was die Mandate inhaltlich angeht, ist jedes Mandat verschieden und bietet seine eigenen rechtlichen und technischen Herausforderungen.


4. Wie sieht denn ein typischer Arbeitstag als Patentrechtler bei Hogan Lovells aus (sofern es so etwas gibt)?

Ein typischer Arbeitsalltag ist nur schwer zu beschreiben. Morgens steht zunächst die Durchsicht der E-Mail-Korrespondenz auf dem Programm. Ein sehr großer Teil der Kommunikation mit Mandanten und Kollegen in anderen Ländern, mit denen wir viel in großen europaweiten Prozessserien zusammenarbeiten, läuft heute über E-Mail. Je nach Fall gibt es aber auch mehr oder weniger regelmäßige Telefonkonferenzen, die vorbereitet werden wollen. Da wir viele internationale Mandanten vertreten (nur eine kleine Zahl meiner Mandanten sitzt tatsächlich in Deutschland) hängt es davon ab, ob die Telefonkonferenzen eher morgens (mit Mandanten in Asien) oder Nachmittags (mit Mandanten aus den USA) stattfinden. Ansonsten steht natürlich die Arbeit am Fall im Vordergrund, d.h. es müssen z.B. Schriftsätze entworfen und Rechtsfragen recherchiert werden. Zwischendurch steht auch immer das Gespräch mit den Kollegen an - auch über Privates. Mittags trifft sich die IP-Gruppe meist zum gemeinsamen Mittagessen in der Cafeteria im Haus und bei gutem Wetter machen wir häufig hinterher noch einen Spaziergang zum Rhein, während andere eine kurze Auszeit am Tisch-Kicker der Kanzlei vorziehen.

 

5. Welche Aspekte Deines Jobs sind besonders spannend? Und warum?
Die Tätigkeit im Patentrecht macht ungemein Spaß, vor allem weil es nie langweilig wird. Jeder Fall ist anders, erfordert Teamarbeit und die Einarbeitung in ein neues technisches Problem. Dabei ist der Austausch mit den Patentanwälten und Wissenschaftlern besonders bereichernd, nicht zuletzt weil Juristen und Naturwissenschaftler zum Teil ganz unterschiedliche Sichtweisen haben.
Auch rechtlich haben wir es häufig mit Fragen zu tun, die bislang nicht beantwortet wurden. Man hat so auch die Möglichkeit, zur Rechtsfortbildung beizutragen.
Besonders spannend ist das Plädoyer in der mündlichen Verhandlung; es ist immer wieder toll, die eigene Robe überzustreifen, dem Gericht den Sachverhalt möglichst verständlich darzustellen und für die eigene Position im wahrsten Sinne des Wortes zu streiten.


6. Du bist im IPMT-Team (Intellectual Property, Media & Technology) von Hogan Lovells tätig und aktuell sucht Ihr u.a. auch Berufseinsteiger zur weiteren Unterstützung. Welche Kompetenzen sollte ein Nachwuchsjurist (m/w/d) unbedingt mitbringen, der in Eurem Team arbeiten möchte?

Neben hervorragenden Noten, die eine gute juristische Ausbildung belegen, erwarten wir im Patentrecht vor allem ein Interesse daran, zu verstehen wie Dinge funktionieren und keine Scheu, sich in technische/naturwissenschaftliche Fragestellungen einzuarbeiten. Patentrechtliche Vorkenntnisse, die zum Beispiel im Rahmen einer Referendarstation bei uns erworben wurden, sind natürlich von Vorteil aber keinesfalls Voraussetzung. Unsere Arbeit besteht letztlich darin, dem Richter, der wesentlich weniger Zeit als wir hat, sich mit der Sache zu beschäftigen, schwierige Sachverhalte verständlich zu vermitteln und ihn von unserer Position zu überzeugen. Dafür ist gutes Ausdrucksvermögen vonnöten. Schließlich muss auch die "Chemie" zwischen dem Bewerber und uns stimmen, denn eine gute Arbeitsatmosphäre im Team und der Gruppe steht für uns ganz oben.

 

7. Welche drei Begriffe assoziierst Du mit Hogan Lovells?
International, innovativ und kollegial

 

Stephan, vielen Dank für das Gespräch!