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Veröffentlicht am 24.03.2021

Juristische "Pionierarbeit" im Energierecht

Dr. Stefan Schröder ist Partner bei Hogan Lovells und beschäftigt sich mit den Rechtsfragen des Energiesektors. Er berät seine Mandant*innen zum Regulierungsrecht sowie zu Fragen des Energiehandels und zum Recht der erneuerbaren Energien. Zudem vertritt er Mandant*innen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Schließlich hat er M&A-Transaktionen und internationale Projekte im Energiesektor begleitet.

Sie sind Partner unseres Energierecht Teams. Was macht diesen Rechtsbereich für Sie so besonders?

Dr. Stefan Schröder: Das Energierecht ist sehr innovativ und unterliegt einem stetigen Wandel. Da sich die Energiewirtschaft immer weiter verändert, wird auch der rechtliche Rahmen fortlaufend weiterentwickelt. In Konsequenz muss man als Energierechtler stets juristische "Pionierarbeit" vollbringen. Regelmäßig müssen völlig neue Lösungen für rechtliche Probleme entwickelt werden, die bis gestern noch gar nicht existierten. Auch das Zusammenspiel zwischen einerseits dem öffentlichen Recht und andererseits dem Zivilrecht, wie auch die Schnittstelle zu den wirtschaftlichen und politischen Zusammenhängen, machen den Bereich spannend und abwechslungsreich.

 

Welche Schwerpunkte kennzeichnen den Bereich Energierecht?

Dr. Stefan Schröder: Während in der Vergangenheit zunächst der gewaltige Schritt zu bewältigen war, den ursprünglich monopolistischen Energiemarkt in wettbewerblich geprägte Märkte zu verwandeln, werden in den letzten Jahren Themen wie das Zusammenwachsen der europäischen Märkte, die Energiewende und der Klimaschutz bedeutsamer. Das Energierecht fördert letztlich auch das gesellschaftliche Umdenken. Längst geht es nicht mehr nur noch um die Versorgungssicherheit als solche, sondern auch darum, die Versorgung in einer nachhaltigen Art und Weise sicherzustellen.

 

Welche spannenden Geheimnisse birgt das Energierecht?

Dr. Stefan Schröder: Ein Geheimnis ist das zwar nicht, aber ich persönlich finde es sehr spannend, dass die Prozessvertretung in energierechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof nicht allein den BGH-Anwälten vorbehalten ist. Insofern haben wir Energierechtler den Vorteil, selbst von Zeit zu Zeit vor dem Bundesgerichtshof aufzutreten.

 

Wo sind die Schnittstellen mit anderen Rechtsbereichen?

Dr. Stefan Schröder: Mit der Fokussierung auf energierechtliche Fragestellungen geht eine regelmäßige interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Rechtsbereichen einher. Zwar gibt es auch Themen, die energierechtlich sehr eigenständig sind und allein aus dem Energierechtsteam heraus bedient werden. Wir beraten aber regelmäßig auch zusammen mit Kollegen aus anderen Fachbereichen, z.B. an der Schnittstelle zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, bei streitigen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen oder im Kontext von Transaktionen.

 

 

Womit können eine Bewerberin oder ein Bewerber Sie überzeugen und sind Vorkenntnisse notwendig?

Dr. Stefan Schröder: Selbstverständlich freue ich mich, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin Vorkenntnisse im Energierecht mitbringt. Dies ist aber keineswegs zwingend. Aufgrund des anhaltenden Wandels des Rechtsrahmens muss man sich ohnehin stets in neue Rechtsfragen einarbeiten. Viel wichtiger ist es daher, keine Scheu vor scheinbar komplett neuen Fragestellungen zu haben und ein Interesse an der "kreativen" Lösung von Rechtsfragen zu zeigen. Nicht zuletzt sollte ein*e Bewerber*in selbstverständlich auch Interesse am Thema "Energiewende" und der Fortentwicklung des Energiemarkts haben.

 

Was glauben Sie, wie könnte Ihre Arbeit in 15 Jahren aussehen?

Dr. Stefan Schröder: Der technologische Fortschritt und das Umdenken in der Gesellschaft werden den Markt in den nächsten Jahrzehnten nachhaltig verändern und klimafreundliche Energieträger wie Wasserstoff werden sich weiter etablieren Ich persönlich freue mich sehr darauf, diese Entwicklungen – auch noch in 15 Jahren – aktiv rechtlich zu begleiten.

Vielen Dank für das Interview!

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