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Veröffentlicht am 05.01.2019

Richtig abbiegen auf dem Karriereweg

Das zeichnet den optimalen Lebenslauf eines Nachwuchsjuristen aus. von clavisto-Talent Anna K. Bernzen

Soll ich das Examen nach acht oder lieber erst nach zehn Semestern Studium angehen? Lieber einen Kurs in englischer Rechtssprache belegen oder Chinesisch lernen? Und in den Semesterferien: Eine Hausarbeit schreiben, ein Kanzleipraktikum machen – oder einfach mal Urlaub? Die Planung des eigenen Lebenslaufs ist für angehende Juristen und Juristinnen wohl ähnlich kompliziert wie die Rückabwicklung von gescheiterten Verträgen im Dreipersonenverhältnis. Doch anders als im Bereicherungsrecht fehlen ihnen Lehrbücher und Skripten, in denen sie das richtige Vorgehen nachlesen können. clavisto hat deshalb bei seinen Partnerkanzleien nachgefragt: Was können Nachwuchsjuristen schon im Studium tun, um optimal auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet zu sein?

Die Einstiegshürde: Gute Noten

Wenig überraschend: Zuerst blättern viele Personalverantwortliche in der Bewerbungsmappe nach Unischeinen oder Examenszeugnissen. „Noten, insbesondere die Examensnoten, sind beim Berufseinstieg ausschlaggebend“, sagt Christina Jacob, Legal Recruiting Manager bei Weil, Gotshal & Manges LLP. Anders als junge Anwälte, die bei der Bewerbung schon von komplexen Transaktionen oder kniffligen Vertragsverhandlungen erzählen können, bringen die Berufsanfänger schließlich wenig Praxiserfahrung mit. Die Examensnoten liefern der Kanzlei daher eine erste, relativ objektive Einschätzung ihrer juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Doch Dr. Oliver Bertram, Partner bei Taylor Wessing, beruhigt: „Die Examensnote ist bei der Entscheidung für oder gegen einen Bewerber nur ein Indikator.“ Wer in den Prüfungen viele Punkte gesammelt hat, mag ein guter Jurist sein – ist aber nicht unbedingt ein guter Anwalt. Hat der Bewerber mit dem 8-Punkte-Examen zusätzlich einen Doktortitel gemacht? Ein paar Semester an einer ausländischen Universität studiert? Sich nebenher ehrenamtlich in der studentischen Rechtsberatung engagiert? All diese Aspekte beziehen Kanzleien bei der Bewerberauswahl ebenso ein wie die Noten.

Schon im Studium richtig mitarbeiten: Praktika

Punkten können junge Juristen und Juristinnen auch mit erster Praxiserfahrung. Einige Monate Praktikum sind zwar in den Prüfungsordnungen vorgesehen. „Es fällt aber positiv auf, wenn ein Bewerber nicht nur die Pflichtpraktika absolviert hat. Er sollte auch nicht nur beim heimischen Amtsgericht und dem Anwalt vor der Haustür gearbeitet haben“, sagt Alexandra Strozyk, die den Bereich Legal Recruitment bei Allen & Overy LLP leitet. Wer etwa später in einer Wirtschaftskanzlei arbeiten will, sollte bereits ein entsprechendes Praktikum absolviert haben. Es muss aber nicht jeden Sommer eine andere Großkanzlei sein: Hospitiert ein Student zum Beispiel in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, lernt er dort wirtschaftliche Zusammenhänge kennen – auch eine Erfahrung, die für die Arbeit in einer Wirtschaftskanzlei ein Plus ist.

Ebenfalls keine zwingende Voraussetzung: Praktika ausschließlich in dem Rechtsgebiet, in dem der Bewerber später tätig sein möchte. „Wer einmal ins Berufsleben als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei eingestiegen ist, hat nicht mehr so viele Möglichkeiten, sich auszuprobieren. Daher sollten Studenten ihre Praktika nutzen, um sich viele verschiedene Gebiete anzugucken“, findet Christina Jacob. Dr. Oliver Bertram ergänzt: „Wir suchen Berater – also Juristen, die in der Lage sind, über ihren eigenen Fachbereich hinauszugucken.“ Und das fällt dem angehenden Anwalt leichter, wenn er nicht nur arbeitsrechtliche Mandate betreut hat, sondern auch mal in einer Steuerkanzlei gearbeitet oder Fälle im Patentrecht gelöst hat.

Immer wichtiger: Gute Englischkenntnisse, am besten im Ausland erworben

Ein Großteil der Arbeit findet in den internationalen Kanzleien auf Englisch statt. Eine wichtige Voraussetzung für den beruflichen Erfolg sind daher gute Englischkenntnisse. Wer ein Wörterbuch braucht, um einen einfachen Vertrag durchzuarbeiten, wird schnell Probleme bekommen. „Am überzeugendsten lassen sich die nötigen Sprachkenntnisse mit einem Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland nachweisen“, sagt Alexandra Strozyk. Aber auch eine gute Englischnote im Abitur oder der Erwerb eines englischen Sprachzertifikats an der Universität können erst einmal ausreichen. Bewerber sollten sich dann jedoch darauf einstellen, dass im Vorstellungsgespräch ins Englische gewechselt wird.

Claudia Trillig, Director Strategic Development bei Baker & McKenzie, sagt sogar: „Ein Auslandsaufenthalt ist heutzutage ein Muss.“ Ob in Form eines LL.M., eines Erasmusjahrs oder eines Auslandspraktikums, ist dabei grundsätzlich egal. In jedem Fall lerne der Bewerber so neben der Sprache auch andere Kulturen kennen. „Das erleichtert die Arbeit in internationalen Teams“, sagt Trillig. Der Vorteil eines „klassischen“ LL.M. in England, Australien oder den USA: Man kann danach nicht nur ein Gespräch auf Englisch führen, sondern auch amerikanische Gerichtsurteile und englische Gesetzestexte lesen. Der Vorteil eines Auslandspraktikums: „Man lernt das ‚richtige Leben’ kennen. Das hilft, wenn man in der Praxis mit ausländischen Kollegen und Mandanten zusammenarbeitet“, berichtet Claudia Trillig.

Nicht nur Karriere machen: Auch die "Extras" im Lebenslauf zählen

Noten, Praktika, Auslandserfahrung: Neben diesen harten Fakten gucken Kanzleien auch auf das, was der Bewerber in seiner jurafreien Zeit gemacht hat. „Wir suchen Typen, deren Lebenslauf zeigt, dass sie sich für mehr interessieren als dafür, Karriere zu machen“, sagt Dr. Oliver Bertram. Und Claudia Trillig ergänzt: „Wir schauen auf ‚Extras’ im Lebenslauf, also Aktivitäten, die den Bewerber vom konventionellen Bewerber abheben.“ Wer zum Beispiel Nachhilfe gibt, im AStA aktiv ist oder den örtlichen Basketballverein managet, fällt positiv auf – und legt gleichzeitig eine gute Grundlage für das Bewerbungsgespräch. Denn, so Christina Jacob: „Im Gespräch ist es wichtig, durch Persönlichkeit zu überzeugen.“