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Veröffentlicht am 24.03.2021

Juristische "Pionierarbeit" im Energierecht

Dr. Stefan Schröder ist Partner bei Hogan Lovells und beschĂ€ftigt sich mit den Rechtsfragen des Energiesektors. Er berĂ€t seine Mandant*innen zum Regulierungsrecht sowie zu Fragen des Energiehandels und zum Recht der erneuerbaren Energien. Zudem vertritt er Mandant*innen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Schließlich hat er M&A-Transaktionen und internationale Projekte im Energiesektor begleitet.

Sie sind Partner unseres Energierecht Teams. Was macht diesen Rechtsbereich fĂŒr Sie so besonders?

Dr. Stefan Schröder: Das Energierecht ist sehr innovativ und unterliegt einem stetigen Wandel. Da sich die Energiewirtschaft immer weiter verĂ€ndert, wird auch der rechtliche Rahmen fortlaufend weiterentwickelt. In Konsequenz muss man als Energierechtler stets juristische "Pionierarbeit" vollbringen. RegelmĂ€ĂŸig mĂŒssen völlig neue Lösungen fĂŒr rechtliche Probleme entwickelt werden, die bis gestern noch gar nicht existierten. Auch das Zusammenspiel zwischen einerseits dem öffentlichen Recht und andererseits dem Zivilrecht, wie auch die Schnittstelle zu den wirtschaftlichen und politischen ZusammenhĂ€ngen, machen den Bereich spannend und abwechslungsreich.

 

Welche Schwerpunkte kennzeichnen den Bereich Energierecht?

Dr. Stefan Schröder: WĂ€hrend in der Vergangenheit zunĂ€chst der gewaltige Schritt zu bewĂ€ltigen war, den ursprĂŒnglich monopolistischen Energiemarkt in wettbewerblich geprĂ€gte MĂ€rkte zu verwandeln, werden in den letzten Jahren Themen wie das Zusammenwachsen der europĂ€ischen MĂ€rkte, die Energiewende und der Klimaschutz bedeutsamer. Das Energierecht fördert letztlich auch das gesellschaftliche Umdenken. LĂ€ngst geht es nicht mehr nur noch um die Versorgungssicherheit als solche, sondern auch darum, die Versorgung in einer nachhaltigen Art und Weise sicherzustellen.

 

Welche spannenden Geheimnisse birgt das Energierecht?

Dr. Stefan Schröder: Ein Geheimnis ist das zwar nicht, aber ich persönlich finde es sehr spannend, dass die Prozessvertretung in energierechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof nicht allein den BGH-AnwĂ€lten vorbehalten ist. Insofern haben wir Energierechtler den Vorteil, selbst von Zeit zu Zeit vor dem Bundesgerichtshof aufzutreten.

 

Wo sind die Schnittstellen mit anderen Rechtsbereichen?

Dr. Stefan Schröder: Mit der Fokussierung auf energierechtliche Fragestellungen geht eine regelmĂ€ĂŸige interdisziplinĂ€re Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Rechtsbereichen einher. Zwar gibt es auch Themen, die energierechtlich sehr eigenstĂ€ndig sind und allein aus dem Energierechtsteam heraus bedient werden. Wir beraten aber regelmĂ€ĂŸig auch zusammen mit Kollegen aus anderen Fachbereichen, z.B. an der Schnittstelle zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, bei streitigen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen oder im Kontext von Transaktionen.

 

 

Womit können eine Bewerberin oder ein Bewerber Sie ĂŒberzeugen und sind Vorkenntnisse notwendig?

Dr. Stefan Schröder: SelbstverstĂ€ndlich freue ich mich, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin Vorkenntnisse im Energierecht mitbringt. Dies ist aber keineswegs zwingend. Aufgrund des anhaltenden Wandels des Rechtsrahmens muss man sich ohnehin stets in neue Rechtsfragen einarbeiten. Viel wichtiger ist es daher, keine Scheu vor scheinbar komplett neuen Fragestellungen zu haben und ein Interesse an der "kreativen" Lösung von Rechtsfragen zu zeigen. Nicht zuletzt sollte ein*e Bewerber*in selbstverstĂ€ndlich auch Interesse am Thema "Energiewende" und der Fortentwicklung des Energiemarkts haben.

 

Was glauben Sie, wie könnte Ihre Arbeit in 15 Jahren aussehen?

Dr. Stefan Schröder: Der technologische Fortschritt und das Umdenken in der Gesellschaft werden den Markt in den nĂ€chsten Jahrzehnten nachhaltig verĂ€ndern und klimafreundliche EnergietrĂ€ger wie Wasserstoff werden sich weiter etablieren Ich persönlich freue mich sehr darauf, diese Entwicklungen – auch noch in 15 Jahren – aktiv rechtlich zu begleiten.

Vielen Dank fĂŒr das Interview!