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Veröffentlicht am 26.01.2021

Dein Mitarbeiterjahresgespräch in Corona-Zeiten. Diese Tipps solltest Du beachten!

Steht bei Dir in nächster Zeit wieder ein Mitarbeiterjahresgespräch mit Deinem Partner (m/w/d) an? Vielleicht bist Du Dir aufgrund der aktuellen Corona-Situation gerade unsicher, ob das Gespräch virtuell überhaupt stattfinden kann? Carmen Schön, Managementberaterin und Juristencoach, gibt Dir zu Deinem Mitarbeiterjahresgespräch 2021 unter Corona-Bedingungen einige Anregungen mit auf den Weg.

1. Solltest Du auch virtuell ein Mitarbeiterjahresgespräch von Deinem Partner bzw. Deiner Kanzlei einfordern?

Meine Antwort darauf lautet eindeutig „Ja“. Es gibt keinen Grund, warum Du nicht auch virtuell mit Deinem Leitpartner und/oder der Human Resources Abteilung ein Jahresgespräch führen solltest. Denke bitte immer daran, dieses Gespräch bietet Dir – häufig die einzige – Möglichkeit, ein ausführliches Feedback zu Deiner Arbeit, Deinen Stärken und vielleicht auch Schwächen zu erhalten.

Darüber hinaus ist es für Dich vielleicht auch Zeit, nach Deinem nächsten Karriereschritt zu fragen oder Dein Gehalt nachzuverhandeln. Sollte Dir aktiv von Deinem Partner bzw. der Kanzlei kein Gespräch angeboten werden, dann frage bitte in den kommenden Tagen nach und bitte um einen verbindlichen Termin, gerne auch virtuell.

2. Darfst Du eigentlich in Corona Zeiten im Mitarbeiterjahresgespräch Kritik an Deinem Partner bzw. den Arbeitsbedingungen üben?

Vielleicht hast Du auch gerade das Gefühl, dass es in diesen besonderen – und für viele Menschen auch persönlich und wirtschaftlich schwierigen Zeiten – keine gute Idee ist, jetzt auch noch Kritik zu üben. Nach dem Motto „ich kann mich freuen, gerade einen Job zu haben“ könntest Du denken, dass alles andere doch irgendwie gerade nicht so wichtig ist und Dein Partner in der Kanzlei genug damit zu tun hat, den Arbeitsplatz an Corona Bedingungen anzupassen und die Mandanten zu binden. Daher hast Du vielleicht gerade vor, Deine Kritik für das nächste Gespräch zu „parken“. Solltest Du so denken, dann kann ich Deine Intention sehr gut verstehen. Allerdings würde ich Dir trotzdem raten, Deine Kritikpunkte schon jetzt anzubringen.

Denn Du weißt sicher selbst, wie das ist. Eine zu spät formulierte Kritik an Deinen Partner bzw. die Kanzlei kann dazu führen, dass Deine Motivation nachlässt und Du irgendwann „innerlich kündigst“ und Dich nach einem neuen Job umguckst. Genau dieses wäre für Deinen Arbeitgeber aber in den meisten Fällen eine sehr schlechte Nachricht. Also sei mutig und formuliere auch in diesen Zeiten Deine Kritik in Deinem Mitarbeiterjahresgespräch. Vielleicht fühlst Du Dich virtuell nicht gut geführt, hast zu wenig Kontakt zu Deiner Kanzlei oder die Projekte werden virtuell einfach nicht gut untereinander abgesprochen. Dann hast Du auch in diesen Zeiten ein Recht, diese Kritik zu formulieren. Dein Partner kann gut alleine entscheiden, welche Kritik er für angemessen hält und welche er annehmen möchte.

3. Und wie verhält es sich mit Deinen Forderungen in Corona Zeiten - ist es jetzt Zeit, sich auch um die eigenen Karriereschritte zu kümmern?

Vielleicht überlegst Du auch gerade, ob die Zeit wirklich günstig ist, Deinen Partner bzw. die Kanzlei nach einer Gehaltserhöhung, einer Beförderung oder einer Fortbildung etc. zu fragen. Auch hier möchte ich Dir Mut machen. Wie Du sicher weißt, gibt es viele Kanzleien, die wirtschaftlich von der Corona Pandemie profitieren. Kanzleien, die sehr viel zu tun haben und gute bis sehr gute Umsätze erwirtschaften. Dagegen gibt es aber auch sicher Praxisgruppen, die sehr gelitten haben und auch deutliche Rückgänge zu verzeichnen haben.

Ich bin mir sicher, dass Du selbst aufgrund der Auslastung einschätzen kannst, ob Deine Praxisgruppe zu den "Gewinnern" oder "Verlierern" der Pandemie gehört. Sollte Ersteres der Fall sein, gibt es gar keinen Grund, nicht jetzt auch Forderungen in dem Mitarbeiterjahresgespräch zu stellen, die Dir zustehen.

Solltest Du dagegen in einem Bereich arbeiten, der sehr stark unter der Pandemie „gelitten“ hat, dann solltest Du Deine Forderungen diesem Umstand etwas anpassen. Formuliere in dem Gespräch Deinen ersten Wunsch, wie zum Beispiel die Anpassung Deines Gehalts, das Dir vielleicht im letzten Jahr versprochen wurde. Dann warte die Reaktion des Partners ab. Je nachdem, wie diese aufgrund Deiner ersten Forderung ausfällt, kannst Du dann neu entscheiden, ob es passend ist, Deine weiteren Forderungen zu stellen.

4. Praxistipps für Dein virtuelles Mitarbeiterjahresgespräch

In den meisten Fällen werden im ersten Quartal die Mitarbeiterjahresgespräche virtuell stattfinden. Und diese Gespräche sind natürlich immer etwas anders, als wenn man den Partner persönlich trifft. Neben den allgemeinen Tipps (stabile Verbindung, guter Ton, störungsfreie Zone) solltest Du noch folgendes beachten:

Erstelle Dir vor Deinem Gespräch einen Leitfaden und notiere genau, was Du in dem Gespräch ansprechen und fragen möchtest. Überlege auch, was der Partner Dir vielleicht Feed backen möchte und wie Du Dich dazu äußern möchtest. Versuche in dem Gespräch ganz bewusst, Deinen Partner aussprechen zu lassen und vermeide, dass ihr auf der „doppelten“ Tonspur sprecht – das ist sehr anstrengend. Überlege Dir genau, wie Du konkret „To Dos“ aus dem Mitarbeitergespräch mit Deinem Partner vereinbaren kannst. Insbesondere, wie Erfolge in der Umsetzung aussehen könnten und woran dieser zu messen ist.

Beachte: Es ist immer Zeit für Dein Mitarbeiterjahresgespräch. Auch in diesen Zeiten sollte es keine Ausnahme geben. Passe Deine Forderungen gegebenenfalls dem Geschäft Deiner Partners an – stelle Deine Kritikpunkte aber nicht zurück und fordere Versprechungen auch ein. Ich wünsche Dir gutes Gelingen!