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Veröffentlicht am 01.06.2021

STRAFRECHT BEI NOERR - VON ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG BIS ZOLL

Dr. Jacob Böhringer ist seit 2019 bei Noerr am Münchner Standort im Bereich Strafrecht tätig. Das ist eine in Großkanzleien eher selten anzutreffende Disziplin. Hier schildert Dr. Jacob Böhringer, was Strafrecht bei Noerr bedeutet.

Zu Noerr kam ich durch Zufall. Schon im Studium hat Strafrecht mich am meisten fasziniert. Diese Begeisterung hat Studium, Promotion und Referendariat auch überdauert und somit stand für mich bereits während des Referendariats fest, Strafverteidiger werden zu wollen. Meine Wahlstation habe ich dann bei Noerr absolviert und war so begeistert, dass ich geblieben bin.

Strafverteidiger in einer Großkanzlei entspricht wohl nicht dem klassischen Berufsbild, hat bei Noerr jedoch Tradition. Besonders beeindruckt hat mich die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit. Neben typischen Delikten aus dem Kernstrafrecht wie Betrug, Untreue oder Geldwäsche gehören illegale Arbeitnehmerüberlassung, strafrechtliche Produkthaftung, Außenwirtschaft, Steuerrecht und Datenschutzrecht zu wichtigen Beratungsthemen. Gerade in diesen Bereichen kann eine Großkanzlei natürlich ihre Stärken ausspielen: Für jede Frage haben wir den richtigen Ansprechpartner im Haus.

Neben der Verteidigung von Individualpersonen in Straf- oder Bußgeldverfahren vertreten wir oft Unternehmen, deren Leitungspersonen oder Angestellte strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sind. In diesen Fällen helfen wir den Unternehmen bei der Wahrung ihrer Rechte und koordinieren die Verteidigung der einzelnen Beschuldigten. Zudem beraten wir Unternehmen präventiv und entwickeln auf den Mandanten abgestimmte Compliance Management Systeme.

Den besonderen Reiz der Strafverteidigung macht für mich jedoch aus, dass man nie weiß, was der Tag bringen wird: Möglicherweise benötigt ein Mandant Unterstützung bei einer Durchsuchung oder kurzfristig eine rechtliche Einschätzung zu möglichen Strafbarkeitsrisiken bei einem Vertragsschluss. Gerade Ermittlungen von Polizei, Zoll oder Staatsanwaltschaft lassen sich nicht vorhersehen, daher gehören Spontaneität und Flexibilität zum Berufsbild und zwar von Anfang an. So durfte ich bereits am Tag nach meiner Zulassung von München ins Allgäu fahren, um dort einem Mandanten beizustehen, der vom Zoll vernommen werden sollte.

Neben den klassischen Tätigkeiten des Strafverteidigers vertreten wir auch durch Wirtschaftskriminalität geschädigte Unternehmen und Privatpersonen. Hier gilt es, den Sachverhalt aufzuklären, Strafanzeige gegen die Täter zu stellen und Ersatz für die Schäden des Mandanten zu erstreiten. Kürzlich haben wir gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eines Mandanten, der mehrere hunderttausend Euro veruntreut hat, Strafanzeige gestellt und zeitgleich Vermögensarreste vor dem Arbeitsgericht erwirkt. In diesem Fall war besondere Eile geboten, denn der Mandant musste den Mitarbeiter spätestens am nächsten Tag mit seinen Taten konfrontieren, damit diesem außerordentlich gekündigt werden konnte. Wir mussten daher unter hohem Zeitdruck unser Vorgehen sowohl mit der Staatsanwaltschaft als auch mit dem Arbeitsgericht abstimmen. Jedoch macht genau das für mich die besondere Spannung dieser Fälle aus.

In den letzten zwei Jahren durfte ich interessante Mandanten kennenlernen und an vielen spannenden Fällen mitarbeiten. Die Entscheidung im Bereich Strafrecht bei Noerr anzufangen, habe ich nie bereut!